Im Dezember 2009 haben der Stadtmarketingverein Marbach, die Stadt Marbach am Neckar und die Kreissparkasse Ludwigsburg die Bürgerstiftung Schillerstadt Marbach ins Leben gerufen. Die Bürgerstiftung hat ihr rechtliches Dach in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg. Verwaltet wird die Stiftung bei der Deutschen Stiftungstreuhand AG in Fürth. Für unsere Bürgerstiftung ist das rechtliche Dach der Stiftergemeinschaft gut und sinnvoll, weil das gemeinschaftlich angelegte Stiftungskapital aus mehreren Kommunen zu einer besseren Verzinsung führt.
Das Startkapital von 45.000 Euro wurde bei Gründung der Bürgerstiftung zu gleichen Teilen vom Stadtmarketingverein, der Stadt Marbach am Neckar und der Kreissparkasse Ludwigsburg aufgebracht. Mittlerweile beträgt das Stiftungskapital durch Zuwendungen 64.300 Euro. Der Stiftungszweck ist bewusst breit angelegt, um durch Zuwendungen an möglichst viele, unterschiedliche, gemeinnützige Einrichtungen in Marbach die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu verbessern. Wer mit einer Unterstützung bedacht wird, entscheidet der Stiftungsrat. Die Höhe der Fördersumme orientiert sich dabei an den erwirtschafteten Zinserträgen der Stiftung.
Mit der Bürgerstiftung Schillerstadt Marbach – einer Stiftung von Bürgerinnen/Bürgern für Bürgerinnen/Bürgern – können Sie durch eine Spende etwas tun, um ihr Marbach noch lebens- und liebenswerter zu machen. Die Bürgerstiftung bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, Stifterinnen/Stifter oder Spenderinnen/Spender zu werden. Sie stellt aber auch eine interessante Möglichkeit für Unternehmen dar, sich wirkungsvoll und zielgerichtet für die Gesellschaft zu engagieren.
Ab einem Betrag von 500 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als zweckgebundene Spende gekennzeichnet ist. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Wenn auch Sie sich als Stifterin/Stifter für die Bürgerstiftung Schillerstadt Marbach engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Stiftungsrates oder an der Leiter des Hauptamtes der Stadt Marbach am Neckar.
Kontakt:
Bürgerstiftung Schillerstadt Marbach
Niklastorstraße 3
71672 Marbach am Neckar
Vorsitzender des Stiftungsrats:
Dr. Michael Herzog
Leiter Hauptamt der Stadt Marbach am Neckar:
Jürgen Sack
Tel. 07144 102 255
juergen.sack@schillerstadt-marbach.de
Im Dezember 2009 haben der Stadtmarketingverein Marbach, die Stadt Marbach am Neckar und die Kreissparkasse Ludwigsburg die Bürgerstiftung Schillerstadt Marbach ins Leben gerufen. Die Bürgerstiftung hat ihr rechtliches Dach in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg. Verwaltet wird die Stiftung bei der Deutschen Stiftungstreuhand AG in Fürth. Das Startkapital von 45.000 Euro wurde jeweils zu gleichen Teilen vom Stadtmarketingverein, der Stadt Marbach und der Kreissparkasse Ludwigsburg aufgebracht. Mittlerweile beträgt das Stiftungskapital durch Zuwendungen 64.300 Eruo. Der Stiftungszweck ist bewusst breit angelegt, um in Marbach die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu verbessern.
Mit der Bürgerstiftung Schillerstadt Marbach – einer Stiftung von Bürgerinnen/Bürgern für Bürgerinnen/Bürgern – können Sie etwas tun, um ihr Marbach noch lebens – und liebenswerter zu machen. Die Bürgerstiftung bietet allen Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Stifterinnen/Stifter oder Spenderinnen/Spender zu werden. Sie stellt aber auch eine interessante Möglichkeit für Unternehmen dar, sich wirkungsvoll und zielgerichtet für die Gesellschaft zu engagieren.
Wenn auch Sie sich als Stifterin/Stifter für die Bürgerstiftung Schillerstadt Marbach engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Stiftungsrates oder an der Leiter des Hauptamtes der Stadt Marbach am Neckar.
Ab einem Betrag von 500 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Vorsitzender des Stiftungsrats
Dr. Michael Herzog
Geschäftsstelle der Bürgerstiftung:
Jürgen Sack
Leiter Hauptamt der Stadt Marbach am Neckar
Tel. 07144 102 255
juergen.sack@schillerstadt-marbach.de
Konto
Kontakt
Bitte geben Sie bei Überweisungen ab 200 Euro Ihre Anschrift für die Zusendung einer Zuwendungsbestätigung an. Bei Zuwendungen bis 200 Euro genügt die Vorlage Ihres Überweisungsbeleges im Rahmen Ihrer Steuererklärung. Bitte geben Sie ab 500 Euro an, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt.
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Bitte geben Sie bei Überweisungen ab 200 Euro Ihre Anschrift für die Zusendung einer Zuwendungsbestätigung an. Bei Zuwendungen bis 200 Euro genügt die Vorlage Ihres Überweisungsbeleges im Rahmen Ihrer Steuererklärung. Bitte geben Sie ab 500 Euro an, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt.